Die INSPIRE-Richtlinie zum Aufbau einer Europäischen Geodateninfrastruktur ist ein Vorhaben der Europäischen Union und am 15. Mai 2007 in Kraft getreten. Im Jahr 2009 ist die Richtlinie in nationales Recht und kurz darauf in das Bremer Geodatenzugangsgesetz (BremGeoZG) überführt worden. Ziel der Richtlinie ist die grenzübergreifende Nutzung von Geodaten in Europa, insbesondere zur Förderung und Unterstützung einer gemeinschaftlichen Umweltpolitik.
Inhaltlich umfasst die INSPIRE-Richtlinie 34 Themenfelder, wie z. B. Verwaltungseinheiten, Bodennutzung und Schutzgebiete, die den Anhängen (Annexe) I bis III zugeordnet sind. Somit sind alle Geodaten haltenden Stellen in Deutschland, die im öffentlichen Auftrag handeln, verpflichtet, zu überprüfen, ob ihre Geodaten den INSPIRE-Themen zugewiesen werden können. Für die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie gibt es einen verbindlichen Zeitplan.
Die Schritte der stufenweisen Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie sind:
Der Stand der Umsetzung wird im jährlichen Monitoring an die EU gemeldet. Ziel ist es, die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie bis zum 10.12.2021 umzusetzen.
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